Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des VSV,
liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Trainerinnen und Trainer,
mit Wirkung von heute wurde eine neue Coronaschutzverordnung in NRW veröffentlicht. Wir möchten Euch nachfolgend über die wichtigsten Änderungen informieren.
- Der Zutritt zur Sportanlage erfolgt weiterhin nur für alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren mit einem gültigen 2G-Nachweis (Vollständig geimpft oder genesen). Die Kontrolle der Zuschauer bei den Heimspielen findet beim Einlass statt. Bei Spielerinnen und Spielern wird der Impf- oder Genesenenstatus (nach entsprechender schriftlicher Einwilligung) gespeichert. Gastmannschaften müssen vorab via dfbNet bestätigen, dass alle Spieler im Kader sowie alle mitreisenden Trainer, Betreuer, etc. über den erforderlichen Status verfügen. Darüber hinaus erfolgen stichprobenartige Kontrollen der Spieler sowie aller sonstigen beteiligten Personen (Trainer, Betreuer, etc.).
- Als Verein sind wir verpflichtet, Stichproben durchzuführen und kommen unser Informationspflicht mit diesem Schreiben sowie dem Aushang beim Eingang, dass die 2G-Regelung bzw. 2G-Plus Regelungen in den Kabinen besteht, nach. Wir appellieren an Euch, diese Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Nachweise inkl. Personalausweis bei Euch zu führen. Die Ordnungsbehörde hat entsprechende Kontrollen angekündigt und wird bei einer Kontrolle diese Dokumente von Euch verlangen.
- In den Umkleidekabinen gilt die 2G+ Regelung für alle Spielerinnen und Spieler. (d.h. Nachweis über Grundimmunisierung + 24 Stunden alter Schnelltest oder Nachweis einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung) oder eine Coronaerkrankung wurde innerhalb der vergangenen drei Monate durch einen PCR-Test nachgewiesen, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war).
- Es bestehen derzeit folgende Ausnahmen:
- Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre entfällt dies. Hier zählt die Teilnahme an den Schultestungen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen über einen Testnachweis verfügen (max. 24 Stunden alter Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test).
- Für Spieler gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis (max. 48 Std. alter PCR-Test), sofern bereits eine erste Impfung vorliegt (als Übergang bis zur zweiten Impfung).
- Ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen können als Ersatz der Immunisierung einen Testnachweis vorlegen (max. 24 Stunden alter Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) und müssen während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen.
- An den Warteschlangen, Anstellbereichen, Verkaufsständen und im Kassenbereich besteht Maskenpflicht (mind. medizinische Maske) – auch im Freien.
Nach all der Bürokratie möchten wir aber auch nochmals ein herzliches Dankeschön ausrichten. Vielen Dank für eure Treue und Unterstützung! Das wissen wir sehr schätzen.
Habt ihr noch Fragen? Ansprechpersonen für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept sind die beiden Vorstandsmitglieder:
Caterina Breuer, Mob. 0151 43214236, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de
Kemal Topal, Mob. 0160 5337014, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de
Herzliche VSV-Grüße
Vorstand VSV Wenden 1930 e.V.