Liebe Vereinsmitglieder und Freunde des VSV,
liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Trainerinnen und Trainer,
erneut wurde eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Diese führt zu Veränderungen bei der 2G+ Regelung, welche für alle Spielerinnen und Spieler gilt, die die Umkleidekabinen/Duschen nutzen. Auf dem Platz gilt weiterhin 2G.
2G+ bedeutet konkret:
- Nachweis über Grundimmunisierung + 24 Stunden alter Schnelltest oder
- drei Impfungen mit einem zugelassenen Impfstoff (auch bei jeglichen Kombinationen mit Johnson & Johnson) oder
- Mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion und davor oder danach mindestens eine Impfung oder
- Zweimalige Impfung, wobei die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt – dies gilt auch für Johnson & Johnson! (Erstimpfung mit Johnson & Johnson, Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) oder
- Genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Bitte beachtet zudem folgenden Hinweis: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig neun Monate nach der Grundimmunisierung (Grundimmunisierung, d.h. vollständig mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes oder eine Impfung mit Johnson & Johnson) ungültig – diese Entscheidung tritt ab 1. Februar in Kraft.
Habt ihr noch Fragen? Ansprechpersonen für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept sind die beiden Vorstandsmitglieder:
Caterina Breuer, Mob. 0151 43214236, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de
Kemal Topal, Mob. 0160 5337014, E-Mail: vorstand@vsv-wenden.de
Herzliche VSV-Grüße
Vorstand VSV Wenden 1930 e.V.