Ab morgen, 4. März, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.
Der Zutritt zur Sportanlage ist nun wieder unter Anwendung der 3G-Regelung zulässig.
Für Kinder und Jugendlichen bis einschl. 17 Jahre entfallen sämtliche Zugangsbeschränkungen.
Die Maskenpflicht in den Warteschlagen im Freien ist nicht mehr verpflichtend.