FLVW SETZT VERSTÄRKT AUF FAIR PLAY
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) setzt in der kommenden Saison verstärkt auf den Fair-Play-Gedanken und bittet seine Vereine, ihn bei der Umsetzung zu unterstützen. Zur neuen Saison sind alle westfälischen Clubs dazu angehalten, die Willkommenskultur auf dem Fußballplatz zu fördern. Hierzu gehört das aus dem Profi-Bereich bereits seit Jahren gängige Handshake-Ritual, bei dem die Spieler vor dem Anpfiff am Schiedsrichter und aneinander vorbeilaufen, um sich per Handschlag zu begrüßen.
„Das Handshake-Ritual ist ein Baustein aus dem Gewaltpräventionskonzept des Deutschen Fußball-Bundes, das den Fair Play-Gedanken auf dem Spielfeld stärken soll“, erklärt der für den Fußball zuständige FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders. Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) hat den entsprechenden Passus in den Durchführungsbestimmungen zur Saison 2015/16 aufgenommen und am Freitag (24. Juli) über die Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht. Er gilt für alle überkreislichen Spielklassen im westfälischen Verbandsgebiet (ab Bezirksliga). Eine Verpflichtung für die Kreise besteht in der Saison 2015/2016 nicht. „Wir würden uns natürlich freuen, wenn die Kreise diese Regelung ebenfalls einführen würden. Bis dahin setzen wir bei den Vereinen auf das Prinzip der Freiwilligkeit“, so Schnieders. Der Verbands-Schiedsricht er-Ausschuss (VSA) wird hierzu die Kreis-Schiedsrichter-Ausschüsse informieren.
Anpassungen zur Gelbsperre
Der Verbands-Fußball-Ausschuss unter dem Vorsitz von Reinhold Spohn hat zudem weitere Anpassungen in den Durchführungsbestimmungen vorgenommen. So sind Spieler nach der fünften gelben Karte automatisch für die nächsten zehn Tage für alle Spiele im Seniorenbereich (ausgenommen Pokalspiele sowie DFB-/DFL-Spielklassen seines Vereins), höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt. Zuvor ist es möglich gewesen, trotz bestehender Gelb-Sperre in einer höher spielenden Mannschaft des Vereins aufzulaufen.
Einsatz von Pyrotechnik wird gemeldet
Neu in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen wird die Regelung zum verbotenen Umgang mit Pyrotechnik bei Amateurspielen. So sind Schiedsrichter ab sofort verpflichtet, jegliches Abbrennen bzw. Zünden von pyrotechnischen Gegenständen vor, während und nach den Spielen im Spielbericht einzutragen. Staffelleiter haben diese und weitere sicherheitsrelevante Vorkommnisse über das DFBnet zu melden. „Bislang hatten wir nur sehr wenige Einzelfälle zu verzeichnen, aber wir möchten unsere Vereine und Zuschauer trotzdem sensibilisieren. Pyrotechnik ist gesetzlich verboten und hat in Fußballstadien nichts verloren“, warnt der Herner Funktionär auch vor den gesundheitlichen Gefahren.