Unser Nocken erwacht, nicht nur bezugnehmend auf die aktuelle Wetterlage, ein klein wenig aus dem Winterschlaf.
Die Coronaschutzverordnung besagt, dass der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel zulässig ist. Dies möchten wir für ein freiwilliges Sportangebot nutzen.
„Das Angebot erfolgt auf freiwilliger Basis. Dabei sind die aufgestellten Hygieneregeln zwingend zu beachten“, berichten Caterina Breuer und Kemal Topal (Hygienebeauftragte). Unsere Sportanlage „Auf’m Nocken“ darf ausschließlich von Mitgliedern und nur nach Rücksprache mit dem Vorstand oder dem verantwortlichen Trainer betreten werden. Für externe Personen ist der Zutritt strengstens untersagt. Zwischen den verschiedenen Personen, die gleichzeitig Sport auf der Sportanlage unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Auch das Vereinsheim bleibt geschlossen. Die Nutzung der Gemeinschaftsräume und der Duschen ist unzulässig. Dazu hat der Vorstand eine Anlage zum Hygienekonzept entwickelt. Dieses Papier basiert auf der Coronaschutzverordnung in der aktuellen Fassung und ist mit den lokalen Behörden abgestimmt.