Am 18. Dezember war das Meisterschaftsspiel der SpVg Olpe gegen den VSV Wenden angesetzt. Dieses Spiel wurde wegen eines Coronaverdachtsfalls sehr kurzfristig abgesagt. Der VSV Wenden hat Einspruch gegen die Neuansetzung des Spiels eingelegt, da die Spielabsage gegen die Coronaschutzbestimmungen verstößt. Selbst bei einer Zustimmung beider Vereine hätte das Spiel nicht ausfallen dürfen. Darüber hinaus wurde der VSV Wenden in keinerlei Weise in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Der Sachverhalt stellt sich aus Sicht des VSV Wenden anders dar, als von der SpVg Olpe und einigen Medien dargestellt wurde. „Der VSV Wenden kommt aus unserer Sicht in den bisherigen Berichterstattungen zu kurz und deshalb entsteht ein falsches Bild“, berichtet der Vorstand des VSV Wenden.
Laut der bisherigen Berichterstattung weigerten sich die Schiedsrichter, die Partie anzupfeifen, da ein Spieler der Gastgeber ein positives Schnelltestergebnis erhielt, als er zur Mannschaftsbesprechung in der Kabine saß. Dem Schiedsrichtergespann wurde jedoch bereits bei der Ankunft seitens der SpVg Olpe mitgeteilt, dass das Spiel ausfällt. Grund sei ein positiver Coronaschnelltest bei einem Spieler der eigenen Mannschaft.
Die SpVg Olpe gab in der bisherigen Berichterstattung an, dass die Gesundheit im Vordergrund steht und die Reaktion des VSV Wenden nicht nachvollziehbar sei. Fragwürdig ist aus Sicht des VSV Wenden, warum ein Spieler, der auf ein Ergebnis einer Coronaschnelltestung wartet, sich zur Mannschaftsbesprechung begibt – zumal das Ergebnis einer solchen Testung bereits nach 15 bis 30 Minuten vorliegt. Der Vorstand des VSV merkt an: „Diese kurze Zeit hätte der Spieler abwarten können, sollen, sogar müssen.“ In einer Pressemitteilung der Siegener Zeitung vom 20.01.2022 wird sogar angegeben, dass die Testung am Morgen erfolgte („Der Akteur hatte sich am Morgen testen lassen.“). Fragwürdig ist, warum das Ergebnis scheinbar erst am Nachmittag geprüft wurde.
Darüber hinaus wurde der VSV Wenden in den Vorgang einer möglichen Spielabsetzung seitens der SpVg Olpe nicht einbezogen. „Wir wären jederzeit bereit für einen Dialog gewesen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir wurden jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt“, so der Vorstand des VSV Wenden.
Zudem sprechen bereits mehrere gesetzliche Grundlagen und Regelungen des FLVW gegen die Richtigkeit der Spielabsetzung. Solche Regelungen gelten nicht nur für die Bundesliga, sondern auch in der Landesliga.
Spielabsage vor dem Spiel nur bei mindestens drei oder mehr positiv getesteten Spielern möglich
Die Coronaregeln des Verbandes sind in Abs. 2 eindeutig: Sollten Vereine die Erkrankung von drei oder mehr immunisierten Spielern aufgrund des Coronavirus oder einen entsprechenden Krankheitsverdacht vor dem Spiel melden, ist das anstehende Spiel ebenfalls von den Spielleitenden Stelle von Amts wegen abzusetzen.
Es lag im vorliegenden Sachverhalt lediglich ein Fall mit Krankheitsverdacht vor. Damit fehlt es für eine Spielabsage an der Mindestvoraussetzung von drei betroffenen Spielern.
Absetzung des Meisterschaftsspiels ist ausschließlich durch die spielleitende Stelle von Amts wegen möglich
Es gab keine Absetzung des Meisterschaftsspiels von Amts wegen. Hier hätte es auch an der Rechtsgrundlage gefehlt. Vielmehr gab es für die SpVg Olpe lediglich eine Empfehlung des Stellvertreters Alfred Link. Diese Empfehlung ist aber keine rechtsverbindliche Spielabsetzung von Amts wegen und kann dieser auch nicht gleichgesetzt werden. Es hätte mindestens einer rechtsverbindlichen Information des Staffelleiters, z.B. über das DFBnet-Postfach bedurft, welche aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht erfolgt ist und auch nicht erfolgen konnte.
Informationspflicht des Staffelleiters nach Spielabsetzung
Auch hier ist der Abs. 3 der Coronaregeln zweifelsfrei: Sollten die zuvor beschriebenen Fälle auftreten, ist der Verein verpflichtet, sofort seinen zuständigen Staffelleiter zu informieren. Dieser wird dann den Gegner über die Absetzung des Spiels informieren. Durch den Staffelleiter gab es keine Information an den VSV Wenden über die Absetzung des Meisterschaftsspiels.
Antigen Corona-Schnelltest als Nachweis für den Einsatz von Spielern nicht zulässig
Nach den Coronaregeln gem. § 47a SpO/WDFV für den Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen in seiner Fassung vom 25.11.2021 (zum damaligen Zeitpunkt gültige Fassung) gelten für die Spielberechtigung ausschließlich die 2G-Regeln. Es können nur Spieler aktiv in einer Mannschaft spielen, die nachweisbar geimpft oder genesen sind. Nicht immunisierte Spieler können übergangsweise als Ersatz der Immunisierung einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 CoronaSchVO auf der Grundlage einer PCR-Testung (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. In diesem Zusammenhang ist vom FLVW ein „Antigen Corona-Schnelltest“ in den Coronaregeln nicht als Nachweis aufgeführt und kann daher auch nicht zur Entscheidung, ob ein Spieler mitwirken kann oder nicht, herangezogen werden.
„Diese Bestimmungen sind aus unserer Sicht diskutierbar. Solange ein Verdacht eines Coronafalls vorliegt, ist es auch erstes Interesse des VSV, alle Beteiligten zu schützen. Wir haben die Regeln nicht gemacht, aber wir haben uns daran zu halten“, möchte es der Vorstand vom VSV Wenden nochmals hervorheben.
Spielwertung nach § 43 Abs. 2 Ziff. 6
Die SpVg Olpe hat das Spiel aus eigenem Ermessen abgesagt. Das Schiedsrichtergespann und der Gastverein VSV Wenden wurden durch Offizielle der SpVg Olpe informiert, dass die SpVg Olpe zum Spiel nicht antreten wird und das Spiel ausfällt.
Der VSV Wenden hat diese Regelungen als Verein nicht erstellt oder vorgegeben. „Wir handeln nach den Vorgaben, die wir von den übergeordneten Stellen erhalten. Diese schaffen Klarheit und sorgen dafür, dass bei solchen Sachverhalten einheitlich verfahren werden kann“, berichtet die Sportliche Leitung Kemal Topal.
Wolfgang Lemme (Stellv. Vorsitzender Kreisfußballausschuss) äußert sich wie folgt: „Björn Schneider gibt in der Presseberichterstattung an, dass er bislang von niemanden gehört hat, dass das Spiel zu Unrecht abgesagt worden ist. Dies ist nicht korrekt. Nachdem mir bekannt geworden ist, dass Olpe das Spiel abgesagt hat, setzte ich mich mit den Verantwortlichen, u.a. Björn Schneider und Jürgen Sömer, in Verbindung und habe mich nach dem Grund der Absage erkundigt. Nachdem ich den Grund erfuhr, sagte ich den Verantwortlichen vor Ort sofort, dass das Spiel nicht ausfallen darf. Ich habe den Kreuzberg in Begleitung einiger Zuschauer verlassen. Sie konnten den Grund des Ausfalles nicht nachvollziehen. Björn Schneider fragt, wie der VSV in einer vergleichbaren Situation gehandelt hätte. Da gibt es nur eine Antwort: Beide Vereine und das Schiedsrichtergespann an einen Tisch und eine gemeinsame Lösung finden. In Olpe war ich vom Kreisfußballausschuss anwesend. Man hätte mich in die Entscheidung einbinden können.“
Erst am 28.11.2021 ereignete sich ein vergleichbarer Fall – und das in der gleichen Landesliga-Staffel. An diesem Tag war die Partie RW Erlinghausen gegen RW Lüdenscheid angesetzt. Dieses Spiel wurde mit drei Punkten und 2:0 Toren für RW Erlinghausen gewertet. Auch in diesem Fall lag ein positiver Schnelltest von einem Spieler vor. Der Staffelleiter Ernst Moos gab in einem Gespräch mit der WP an (Berichterstattung vom 28.11.2021): „Die Lüdenscheider hatten nur einen positiven Fall in der Mannschaft. Aufgrund dessen konnte ich das Spiel nicht absetzen, da wenigstens drei Verdachtsfälle vorliegen müssen.“ Fragwürdig ist daher, warum man nun enttäuscht über den Einspruch des VSV Wenden ist. Keine drei Wochen später gibt Ernst Moos an, dass er genauso entschieden hätte, wenn er sich in der Position der Olper Verantwortlichen befunden hätte. (Berichterstattung Siegener Zeitung vom 20.01.2022)
„Wir können nicht nachvollziehen, wenn im gleichen Fall in höherer Instanz anders entschieden werden sollte. Das Ergebnis über den Einspruch bei der Verbandsspruchkammer wird wohl noch dauern. Bis dahin bleibt es abzuwarten“, so Topal.
Abschließend möchte der Vorstand des VSV betonen: „Wir sind von der Berichterstattung der letzten Tage enttäuscht. Die Coronarichtlinien wurden nicht hinreichend dargelegt. Zudem wurde das Spiel RW Erlinghausen gegen RW Lüdenscheid nicht erwähnt. Auch für uns steht die Gesundheit im Vordergrund. Uns geht es lediglich um die Art und Weise, wie der Vorfall seitens der SpVg Olpe dargestellt wurde. Darüber hinaus bedauern wir, dass wir in Entscheidung vor Ort nicht einbezogen wurden. Viel Ärger hätte sich durch dieses Vorgehen vermeiden lassen.“